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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 September 3

Das Eußergericht muss für einen Fußknecht bezahlen

Regest-Nr. 4455

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/7 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit Unterschrift, Außenadresse und Verschlußsiegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 509 Nr. 1880.
Regest
Hofmeister und Marschall an den Kammerschreiber Johann Fleck: Das Eußergericht zu Kirtorf ist auf einen halben Fußknecht veranschlagt, wofür es hierbevor 12 fl. gezahlt hat. Es hat jetzt Hans von Dörnberg 10 fl. gegeben und will die anderen 4 (!) am nächsten Sonntag bezahlen, weshalb sie ihn ersuchen, diese 4 fl. anzunehmen und darüber zu quittieren.
Am frytag nach Egidii a. d. etc. 90.
Nachweise

Weitere Personen

Fleck, Johannes · Dörnberg, Hans d.Ä. von

Weitere Orte

Kirtorf, EußerGerichte

Sachbegriffe

Hofmeister · Marschälle · Kammerschreiber · Eußergerichte · Fußknechte · Dienste, militärische · Kriegsdienste, Ersatz für · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4455 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4455> (Stand: 07.05.2026)