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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 September 3
Das Eußergericht muss für einen Fußknecht bezahlen
Regest-Nr. 4455
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/7 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit Unterschrift, Außenadresse und Verschlußsiegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 509 Nr. 1880. - Regest
- Hofmeister und Marschall an den Kammerschreiber Johann Fleck: Das Eußergericht zu Kirtorf ist auf einen halben Fußknecht veranschlagt, wofür es hierbevor 12 fl. gezahlt hat. Es hat jetzt Hans von Dörnberg 10 fl. gegeben und will die anderen 4 (!) am nächsten Sonntag bezahlen, weshalb sie ihn ersuchen, diese 4 fl. anzunehmen und darüber zu quittieren.
Am frytag nach Egidii a. d. etc. 90. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Hofmeister · Marschälle · Kammerschreiber · Eußergerichte · Fußknechte · Dienste, militärische · Kriegsdienste, Ersatz für · Quittungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4455 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4455> (Stand: 07.05.2026)

