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Regesten der Landgrafen von Hessen

1488 Februar 4

Graf Gerhard von Sayn erhält sein jährliches Manngeld

Regest-Nr. 4337

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/6 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 445 Nr. 1762.
Regest
Graf Gerhard von Sayn, der von Landgraf Wilhelm jährlich Februar 2 40 fl. Manngeld erhält, quittiert dem Kammerschreiber zu Marburg über den Empfang.
Siegel des Ausstellers.
1488 uff Montag nehst nach unser lieben frauwen tagh liechtwyhunge.
Nachweise

Weitere Personen

Sayn, Grafen, Gerhard II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Marburg

Sachbegriffe

Grafen · Zahltermine · Manngelder · Kammerschreiber · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4337 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4337> (Stand: 21.05.2026)