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Regesten der Landgrafen von Hessen

1477 Juli 1

Thiemo von Wildungen erhält Ersatz für seine Pferdeschäden

Regest-Nr. 3989

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/7 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit rückseitig aufgedrücktem Siegel in rotem Wachs; Wasserzeichen: Minuskel p mit aufgesetztem Kreuz.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 183 Nr. 1273.
Regest
Landgraf Heinrich [III.] bekundet, daß er sich mit Thiemo von Wildungen über alle Pferde- und sonstigen Schäden verglichen hat, die dieser während der Belagerung von Neuß durch den Herzog von Burgund erlitten hat. Der Landgraf verpflichtet sich, Thiemo 100 fl. binnen Jahresfrist zu bezahlen.
Siegel des Ausstellers.
Uf dinstag unser lieben frauwen obint visitacionis 1477.
Die Gegenurkunde Thiemos vom gleichen Tage unter dessen Siegel, doch nimmt er von der Regelung seine Zehrungskosten aus, die ihm der Landgraf noch schuldet.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Wildungen, Thiemo von · Burgund, Herzöge, Karl der Kühne

Weitere Orte

Neuß · Burgund, Herzöge

Sachbegriffe

Pferdeschäden · Schäden · Schadensersatzleistungen · Belagerungen · Kriegsdienste · Herzöge · Zahlungsfristen · Zehrkosten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3989 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3989> (Stand: 14.05.2026)