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Regesta of the Landgraves of Hesse

1477 Juli 1

Thiemo von Wildungen erhält Ersatz für seine Pferdeschäden

Regest-Nr. 3989

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/7 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit rückseitig aufgedrücktem Siegel in rotem Wachs; Wasserzeichen: Minuskel p mit aufgesetztem Kreuz.
Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 183 Nr. 1273.
Regestum
Landgraf Heinrich [III.] bekundet, daß er sich mit Thiemo von Wildungen über alle Pferde- und sonstigen Schäden verglichen hat, die dieser während der Belagerung von Neuß durch den Herzog von Burgund erlitten hat. Der Landgraf verpflichtet sich, Thiemo 100 fl. binnen Jahresfrist zu bezahlen.
Siegel des Ausstellers.
Uf dinstag unser lieben frauwen obint visitacionis 1477.
Die Gegenurkunde Thiemos vom gleichen Tage unter dessen Siegel, doch nimmt er von der Regelung seine Zehrungskosten aus, die ihm der Landgraf noch schuldet.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Wildungen, Thiemo von · Burgund, Herzöge, Karl der Kühne

Other Places

Neuß · Burgund, Herzöge

Keywords

Pferdeschäden · Schäden · Schadensersatzleistungen · Belagerungen · Kriegsdienste · Herzöge · Zahlungsfristen · Zehrkosten

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3989 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3989> (Stand: 14.05.2026)