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Regesta of the Landgraves of Hesse
1477 Juli 1
Thiemo von Wildungen erhält Ersatz für seine Pferdeschäden
Regest-Nr. 3989
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/7 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit rückseitig aufgedrücktem Siegel in rotem Wachs; Wasserzeichen: Minuskel p mit aufgesetztem Kreuz. Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 183 Nr. 1273. - Regestum
- Landgraf Heinrich [III.] bekundet, daß er sich mit Thiemo von Wildungen über alle Pferde- und sonstigen Schäden verglichen hat, die dieser während der Belagerung von Neuß durch den Herzog von Burgund erlitten hat. Der Landgraf verpflichtet sich, Thiemo 100 fl. binnen Jahresfrist zu bezahlen.
Siegel des Ausstellers.
Uf dinstag unser lieben frauwen obint visitacionis 1477.
Die Gegenurkunde Thiemos vom gleichen Tage unter dessen Siegel, doch nimmt er von der Regelung seine Zehrungskosten aus, die ihm der Landgraf noch schuldet. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Wildungen, Thiemo von · Burgund, Herzöge, Karl der Kühne
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Other Places
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Keywords
Pferdeschäden · Schäden · Schadensersatzleistungen · Belagerungen · Kriegsdienste · Herzöge · Zahlungsfristen · Zehrkosten
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3989 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3989> (Stand: 14.05.2026)

