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Regesten der Landgrafen von Hessen
1327 Oktober 6
Papst Johannes XXII. erteilt die Erlaubnis, stille Messen zu halten
Regest-Nr. 3541
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3666 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 1, Nr. 3 I.〉. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: Bleibulle an rotgelber Seide. Rückvermerke: Rückvermerk: Lambertus de Monouilla, darunter R · MCCLXXXXIIII. Rechts oben: R; rechts auf dem Bug: A. Barr; links unter dem Bug É VXX B. de Vidam. Regesten: Mollat, Jean XXII. 5, Nr. 30010; Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 289 Nr. 788. Literatur: Schmidt, Päbstliche Urkunden 1, S. 205 Nr. 286. - Regest
- Avignon. - Papst Johann XXII. erteilt dem Erstgeborenen des Landgrafen Otto, Heinrich [II.], und seiner Gemahlin Elisabeth, Mainzer Diözese, die Indulgenz, daß sie an Orten, die mit dem Interdikt belegt sind, stillen Gottesdienst sich halten lassen dürfen. Sincere devotionis.
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Wortlaut der Datierung
d. Avinion(e) II nonas Octobris anno duodecimo.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Otto I. · Hessen, Landgrafen, Elisabeth, Frau Heinrichs II., geb. Landgräfin von Thüringen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Päpste · Erstgeborene · Ehefrauen · Indulgenzen · Interdikte · Gottesdienste, stille
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3541 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3541> (Stand: 07.05.2026)

