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Regesten der Landgrafen von Hessen
1414 Juni 20
Ludwig I. bestätigt die Rechte und Freiheiten von Biedenkopf
Regest-Nr. 2910
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 371, Bl. 98v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 279 Nr. 745. - Regest
- Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß er die Bürger zu Biedenkopf bei allen alten, guten Gewohnheiten, Freiheiten und Rechten behalten will, die sie von seinen Vorfahren und dem Fürstentum Hessen hergebracht haben.
Siegel des Ausstellers.
D. feria quarta ante festum Johannis baptiste sub a. d. 1414. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürger · Freiheiten, Bestätigen von · Gewohnheiten, alte · Rechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2910 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2910> (Stand: 09.05.2026)

