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Regesta of the Landgraves of Hesse

1414 Juni 20

Ludwig I. bestätigt die Rechte und Freiheiten von Biedenkopf

Regest-Nr. 2910

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 371, Bl. 98v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 279 Nr. 745.
Regestum
Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß er die Bürger zu Biedenkopf bei allen alten, guten Gewohnheiten, Freiheiten und Rechten behalten will, die sie von seinen Vorfahren und dem Fürstentum Hessen hergebracht haben.
Siegel des Ausstellers.
D. feria quarta ante festum Johannis baptiste sub a. d. 1414.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Other Places

Biedenkopf

Keywords

Bürger · Freiheiten, Bestätigen von · Gewohnheiten, alte · Rechte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 2910 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2910> (Stand: 10.05.2026)