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Regesten der Landgrafen von Hessen

1454 Juli 12

Töchter von Dörnberg erhalten Abfindung im Falle einer Weiterbelehnung

Regest-Nr. 2549

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 231, Bl. 61.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 187 Nr. 423.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß die Mannlehen Bertholds von Dörnberg, der bisher keine leiblichen Lehnserben hat, für den Fall, daß er nur Töchter hinterläßt, diesen für die dann an den Landgrafen heimfallenden Lehen von demjenigen, dem sie der Landgraf zu Lehen gibt, 600 fl. zu zahlen sind.
Siegel des Ausstellers.
Uff friitag vor sanct Margareten tag 1454.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Dörnberg, Berthold von

Sachbegriffe

Lehen · Mannlehen · Lehenserben · Belehnungen, von Töchtern · Heimfall · Abfindungen · Frauenlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2549 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2549> (Stand: 24.05.2026)