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Regesten der Landgrafen von Hessen

1450 Juni 12

Heinrich Greifzu schwört Urfehde

Regest-Nr. 2434

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Fehde- und Sühnerbriefe.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 113, Bl. 44v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 164 Nr. 305.
Regest
Heinrich Greifzu hat dem Landgrafen [Ludwig I.] und seinen Landen und Leuten (Urfehde) geschworen und Junker Herbold Rabe von Kanstein zum Bürgen gesetzt, der bei Verletzung der Urfehde mit 30 fl. verfällt.
Es siegelt Herbold Rabe von Kanstein.
A. etc. 50 uff fritag vor sant Viti tagk
Nachweise

Weitere Personen

Greifzu, Heinrich · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Rabe von Kanstein, Herbold

Sachbegriffe

Urfehden · Junker · Bürgen · Bürgschaften · Urfehdenbedingungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2434 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2434> (Stand: 17.06.2026)