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Regesten der Landgrafen von Hessen

1456 Juni 23

Verschreibung von Ehringen durch Otto von Waldeck

Regest-Nr. 2306

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 19, Bl. 18-18v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 148, Nr. 245.
Regest
Graf Otto von Waldeck, Sohn des +Grafen Otto, bekundet, daß sich Landgraf Ludwig [I.] bei ihrer Verzichtleistung auf die Grafschaften Ziegenhain und Nidda bereit erklärt hat, ihnen 1000 fl. bar zu geben und ihnen dazu 1000 fl. auf das Dorf Ehringen zu leihen, und zwar zu den 1400 fl., die der Landgraf bereits auf dem Dorfe hat. Letzteres hat der Landgraf getan und ihnen die 1000 fl. gegeben, als Graf Ottos Vater noch lebte, so daß der Landgraf jetzt das Dorf Ehringen innehaben und nutzen soll gemäß der Verschreibungen, die darüber errichtet worden sind.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

Uff sent Johanns abend baptisten 1456.

Nachweise

Aussteller

Waldeck-Landau, Grafen, Otto IV.

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Siegler

Waldeck-Landau, Grafen, Otto IV.

Weitere Personen

Waldeck-Landau, Grafen, Otto III.

Weitere Orte

Ehringen, Dorf · Ziegenhain, Grafschaft · Nidda, Grafschaft

Sachbegriffe

Schulden · Lehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2306 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2306> (Stand: 07.05.2026)