Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1412 Juni 11

Quittung des Adolf Rau von Holzhausen

Regest-Nr. 2226

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen, mit den rückseitig (unter Papierblatt) aufgedrückten beiden (unkenntlichen) Siegeln. Wasserzeichen: Krone mit Kreuz.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, S. 409/411, Nr. 669.
Regest
Adolf Rau (von Holzhausen), Gernands Sohn, bekundet, daß ihn Landgraf Hermann wegen aller Schäden, Pferde- und Harnischverluste und aller anderen Forderungen, derentwegen er ihn bis zum heutigen Tage angesprochen hatte, bezahlt hat.
Es siegeln Ritter Reinhard von Schwalbach und Henne von Schwalbach, dessen Vetter.
1412 sabbato proxima post festum beatorum Bonifacii et sociorum ejus martirum.
Nachweise

Weitere Personen

Rau zu Holzhausen, Adolf [III.] · Rau zu Holzhausen, Gernand · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Schwalbach, Reinhard [II.] von · Schwalbach, Johann [I.] von

Sachbegriffe

Söhne · Vettern · Verwandte · Schäden · Pferde · Harnische · Kriegsschäden · Schadensersatzleistungen · Ritter

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2226 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2226> (Stand: 04.05.2026)