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Regesten der Landgrafen von Hessen
1409 Februar 25
Vergleich zwischen Heinrich von Homberg und Hermann II.
Regest-Nr. 2173
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 2, Nr. 45, Bl.37v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 223, S. 141 f. - Regest
- Heinrich von Homber [!] bekundet, daß er mit Landgraf Hermann [II.] gütlich und gänzlich geeint und verglichen ist wegen des Hauses und der Hofreite vor dem Obertor der Stadt Homberg, die Hans von Homberg und seine Frau ehemals innehatten, und wegen des sogen. Heinebachs Garten in den Planken gelegen. Er leistet Verzicht und siegelt.
D. feria secunda proxima post dominicam Invocavit 1409. - Nachweise
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Weitere Personen
Homberg, Heinrich [II.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Homberg, Hans von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Vergleiche, gütliche · Häuser · Hofraiten · Flurnamen · Häuser, Besitzer, Abfolge von · Ehefrauen · Gärten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2173 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2173> (Stand: 07.05.2026)

