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Regesten der Landgrafen von Hessen
1276 August 26
Heinrich I. ist Zeuge in einer Urkunde König Rudolfs
Regest-Nr. 205
- Überlieferung
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Ausfertigung: Stadtarchiv Goslar. Drucke: Urkundenbuch der Stadt Goslar 2, S. 30 Nr. 261. Regesten: Böhmer, Regesta VI, 1, S. 158 Nr. 589; Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 71 Nr. 190. - Regest
- Nürnberg. - Landgraf Heinrich zusammen mit dem Erzbischof Werner von Mainz und anderen als Zeuge in einer Urkunde König Rudolfs für das Domstift in Goslar genannt.
Datum: a. et d. Nurenberg 1276 septimo Kal. Septembris. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich I. · Mainz, Erzbischöfe, Werner von Eppstein · Rudolf von Habsburg, König
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Erzbischöfe · Urkunden · Zeugen · Könige · Domstifte · Landgrafenitinerar
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 205 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/205> (Stand: 21.05.2026)

