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Regesten der Landgrafen von Hessen

1403 April 14

Verschreibung gegenüber Hermann zu Rodenstein und Lißberg

Regest-Nr. 2020

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 58a/4 (Provenienz: Grünberg, Rentmeister). Mit rückseitig aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 561, S. 357.
Regest
Hermann, Herr zu Rodenstein und Lisberg, bekundet, daß sich Landgraf Hermann verpflichtet hat, an Erwin (Erben) von Offhausen (Uffhusen) die 40 fl. in Gold zurückzuzahlen, die Erwin dem Aussteller geliehen hat. Wenn das geschehen ist, quittiert er über diese 40 fl. als Abschlag von den 1000 fl., die Landgraf Hermann ihm zum vergangenen Michaelistag schuldig war.
Siegel des Ausstellers.
1403 in die Valeriani.
Nachweise

Weitere Personen

Rodenstein und Lißberg, Hermann Herr zu · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Offhausen, Erwin von

Sachbegriffe

Verschreibungen · Quittungen · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2020 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2020> (Stand: 07.05.2026)