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Regesten der Landgrafen von Hessen

1395 Februar 8

Quittung des Ritters Johann von Linden über Burglehnsgelder

Regest-Nr. 1815

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 58a/3 (Provenienz: Grünberg, Rentmeister). Papier.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 411, S. 281.
Regest
Ritter Johann von Linden erhält jährlich zu Martini 10 fl. als Burglehen zu Grünberg, worüber er dem Landgraf Hermann quittiert.
1395 secunda feria proxima post purificationis beate Marie virginis.
Nachweise

Weitere Personen

Linden, Johann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Grünberg, Rentmeister · Grünberg, Burglehen

Sachbegriffe

Quittungen · Rentmeister · Zahltermine · Burglehen · Burglehnsgelder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1815 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1815> (Stand: 14.05.2026)