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Regesten der Landgrafen von Hessen

1389 Dezember 8

Quittung des Oswald von Engelnhausen über Burglehnsgelder

Regest-Nr. 1760

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 58a/1 (Provenienz: Grünberg, Rentmeister).Papier, mit rückseitig aufgedrücktem Siegel (völlig abgesprungen).
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 345, S. 249.
Regest
Oswald von Engelnhausen bekundet wegen seines Burglehns, das er von Landgraf Hermann zu Grünberg hat, bis auf den heutigen Tag von dem Zeitpunkt an, als Cluder nach Grünberg kam, bezahlt worden zu sein.
Siegel des Ausstellers.
1389 in die concepcionis beate Marie virginis.
Nachweise

Weitere Personen

Engelnhausen, Oswald von · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Cluder, Heinrich [I.]

Weitere Orte

Grünberg · Grünberg, Rentmeister · Grünberg, Amtmänner

Sachbegriffe

Burglehen · Quittungen · Rentmeister

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1760 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1760> (Stand: 07.05.2026)