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Regesten der Landgrafen von Hessen
1344 Mai 26
Erzbischof Balduin von Trier nimmt die Bürger Limburgs in seinen Schutz
Regest-Nr. 16473
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2996 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 151〉. Stückbeschreibung: Pergament, aufgezogen, nur noch Bruchstücke vorhanden; die Notiz auf der Pappe weist auf die Regesten Triers. Siegel: Das Siegel fehlt. Regesten: Regesten Trier, S. 84. - Regest
- Erzbischof Balduin von Trier nimmt die Bürger der Stadt Limburg als seine Untertanen in seinen Schutz und verspricht ihnen, jährlich nicht mehr als 50 Mark Pfennige Bedegeld zu erheben, welches zur Hälfte an Gerlach Herr von Limburg fallen soll.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
1344 am mitwochen allernechst nach dem heiligen pyngstage.
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Weitere Informationen
1344 Mai 21 hatte Landgraf Heinrich II. von Hessen Gerlach von Limburg die Erlaubnis erteilt, Limburg, das zu einem Sechstel vom Landgrafen zu Lehen ging, an Erzbischof Balduin zu verpfänden.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Regest
Regesten Trier
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Stückangaben
am Original
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16473 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16473> (Stand: 08.05.2026)

