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Regesta of the Landgraves of Hesse
1344 Mai 26
Erzbischof Balduin von Trier nimmt die Bürger Limburgs in seinen Schutz
Regest-Nr. 16473
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2996 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 151〉. Document Description: Pergament, aufgezogen, nur noch Bruchstücke vorhanden; die Notiz auf der Pappe weist auf die Regesten Triers. Seal: Das Siegel fehlt. Regesta: Regesten Trier, S. 84. - Regestum
- Erzbischof Balduin von Trier nimmt die Bürger der Stadt Limburg als seine Untertanen in seinen Schutz und verspricht ihnen, jährlich nicht mehr als 50 Mark Pfennige Bedegeld zu erheben, welches zur Hälfte an Gerlach Herr von Limburg fallen soll.
Siegel des Ausstellers. -
Datum Wording
1344 am mitwochen allernechst nach dem heiligen pyngstage.
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Further Information
1344 Mai 21 hatte Landgraf Heinrich II. von Hessen Gerlach von Limburg die Erlaubnis erteilt, Limburg, das zu einem Sechstel vom Landgrafen zu Lehen ging, an Erzbischof Balduin zu verpfänden.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
- Text Basis
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Regestum
Regesten Trier
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Document Particulars
am Original
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16473 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16473> (Stand: 08.05.2026)

