Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1344 Mai 26

Erzbischof Balduin von Trier nimmt die Bürger Limburgs in seinen Schutz

Regest-Nr. 16473

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2996 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 151⟩.
Document Description: Pergament, aufgezogen, nur noch Bruchstücke vorhanden; die Notiz auf der Pappe weist auf die Regesten Triers.
Seal: Das Siegel fehlt.
Regesta: Regesten Trier, S. 84.
Regestum
Erzbischof Balduin von Trier nimmt die Bürger der Stadt Limburg als seine Untertanen in seinen Schutz und verspricht ihnen, jährlich nicht mehr als 50 Mark Pfennige Bedegeld zu erheben, welches zur Hälfte an Gerlach Herr von Limburg fallen soll.
Siegel des Ausstellers.

Datum Wording

1344 am mitwochen allernechst nach dem heiligen pyngstage.

Further Information

1344 Mai 21 hatte Landgraf Heinrich II. von Hessen Gerlach von Limburg die Erlaubnis erteilt, Limburg, das zu einem Sechstel vom Landgrafen zu Lehen ging, an Erzbischof Balduin zu verpfänden.

References

Granter

Trier, Erzbischöfe, Balduin von Luxemburg

Recipient

Limburg, Stadt

Name of Seal's Owner

Trier, Erzbischöfe, Balduin von Luxemburg

Other Persons

Limburg, Gerlach [II.] von

Other Places

Limburg a.d. Lahn (Lkr. Limburg-Weilburg)

Keywords

Erzbischöfe · Schutz und Schirm · Steuern

Text Basis

Regestum

Regesten Trier

Document Particulars

am Original

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 16473 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16473> (Stand: 08.05.2026)