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Regesten der Landgrafen von Hessen

1472 Juni 21

Urfehde Hans Sturkwald und des langen Tyelke

Regest-Nr. 15972

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3135 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 289⟩.
Stückbeschreibung: Papier, beschädigt, aufgezogen (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel ist abgefallen (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 1.
Regest
Hans Sturkwalder und der lange Tyelke, die im Reinhardswald einen Priester beraubt, ohne Fehde angesagt zu haben, das geraubte Gut aber wieder zurück gegeben hatten, schwören den Landgrafen Heinrich, Wilhelm und Wilhelm von Hessen Urfehde. Sie versprechen, ihr Recht künftig bei den ordentlichen Gerichten zu suchen.
Siegel des Bernd von Stockhausen.

Wortlaut der Datierung

1472 am sontage nach Viti.

Nachweise

Aussteller

Sturwalder, Hans · Tyelke, der lange

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Siegler

Stockhausen, Bernd von

Weitere Orte

Reinhardswald (Lkr. Kassel)

Sachbegriffe

Straßen, Sicherheit auf · Räuber · Priester · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15972 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15972> (Stand: 08.05.2026)