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Regesten der Landgrafen von Hessen

1350 November 28

Quittung der Kunigunde von Schönburg über Burglehensgelder

Regest-Nr. 15790

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2693 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 370⟩.
Stückbeschreibung: Moderbeschädigt und aufgezogen.
Siegel: Von dem abhängenden Siegel ist nur der mittlere Teil erhalten: Schild belegt mit sechs Schildchen 3 : 2 : 1.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 330 Nr. 1082.
Regest
Kunigunde, Witwe des Ritters Lamprecht von Schönburg, bekundet, von Graf Wilhelm von Katzenelnbogen (vier) Mark Weseler Währung erhalten zu haben, die ihr jährlich als Burglehen zustehen. Sie quittiert unter dem Siegel ihres Sohnes Otto.

Wortlaut der Datierung

D. 13(50) vicesimo octava die mensis novembris.

Weitere Informationen

Siehe die Quittung von 1347 November 11.

Nachweise

Aussteller

Schönburg, Kunigunde von, Frau des Lamprecht

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm II.

Siegler

Schönburg, Otto von

Weitere Personen

Schönburg, Lamprecht von

Weitere Orte

Oberwesel (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz), Währung

Sachbegriffe

Burglehensgelder · Söhne · Witwen · Währungen, Weseler · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15790 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15790> (Stand: 09.05.2026)