Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1373 April 2

Die Brüder von Bischofshausen fordern ihren Sold ein

Regest-Nr. 1565

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit dem Siegel, das im Schild einen Adlerköpf zeigt. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Willekin et Herm(anni) de Bischoffishusen quitacio..
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 192, S. 167.
Regest
Die Brüder Wilhelm (Willekin) und Hermann von Bischofshausen bekunden, daß ihnen Landgraf Heinrich für Sold, Pferde und Schäden 28 Mark schuldet, und zwar 3 Pfd. Heller Witzenhäuser Währung für eine Mark gerechnet, worüber er ihnen eine Urkunde gegeben hat.
Siegel Hermanns.
1373 an deme sunabinde vor Judica.
Nachweise

Weitere Personen

Bischofshausen, Wilhelm [I.] von · Bischofshausen, Hermann von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Witzenhausen, Währung

Sachbegriffe

Brüder · Verwandte · Sold · Pferde · Pferdeschäden · Schadensersatzleistungen · Währungen, Witzenhäuser · Schulden · Schuldbriefe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1565 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1565> (Stand: 08.05.2026)