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Regesten der Landgrafen von Hessen

1373 März 27

Die Brüder von Wildungen erhalten Ersatz für ihre Schäden

Regest-Nr. 1563

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Mit dem beschädigten Siegel.
Rückvermerke: Quitacio Johannis et Olf(is) fratrum de Wildungen, 14. Jahrhundert.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 190, S. 165/167.
Regest
Die Brüder Hans und Ulf (Olf) von Wildungen bekunden, daß sie über ihre Unkosten und Schäden, die sie im Dienste des Landgrafen erlitten haben, mit Landgraf Heinrich abgerechnet haben und von ihm bezahlt worden sind. Von der Verschreibung, die ihnen der Landgraf auf ihren künftigen Sold und ihre Schäden früher gegeben hat, sind nunmehr nur noch die 8 Mark für Albrecht Hofmeister und Bertold von Schwebda unbezahlt. Wenn das geschehen ist, soll diese frühere Verschreibung ungültig sein.
Siegel Albrecht Hofmeisters.

Wortlaut der Datierung

1373 an deme suntage Letare.

Nachweise

Aussteller

Wildungen, Hans von · Wildungen, Ulf von

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Siegler

Hofmeister, Albrecht

Weitere Personen

Schwebda, Berthold von

Sachbegriffe

Brüder · Verwandte · Unkosten · Schäden · Dienste · Rechnungslegungen · Verschreibungen · Sold

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1563 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1563> (Stand: 08.05.2026)