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Regesten der Landgrafen von Hessen

1453 September 22

Die Brüder von Düren quittieren über die Rückzahlung von Schulden des verstorbenen Grafen Philipp von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 15604

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2166 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 269⟩.
Siegel: Beide Siegel unter Papierdecke aufgedrückt.
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1346 Nr. 4819.
Regest
Die Brüder Eberhard und Hans von Düren (Duern) bekunden, daß ihnen der + Graf Philipp d.J. von Katzenelnbogen an rückständiger Gülte 67 fl. schuldete, die er am 11. November 1452 bezahlt haben sollte. Da dieses damals nicht geschah, haben sie dadurch Schaden erlitten. Die Erben des + Grafen haben ihnen nunmehr die 67 fl. bezahlt, nicht aber ihre durch dieses Versäumnis erlittenen Schäden, die sie ihnen noch schuldig bleiben.
Siegel der Aussteller.

Wortlaut der Datierung

Geben uff sant Mauricius tag 1453.

Nachweise

Aussteller

Düren, Eberhard von · Düren, Hans von

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Siegler

Düren, Eberhard von · Düren, Hans von

Weitere Personen

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp II.

Sachbegriffe

Erben · Schulden · Schadensersatzforderungen · Brüder

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15604 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15604> (Stand: 26.05.2026)