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Regesten der Landgrafen von Hessen

1545 November 24

Dietrich Marck schwört Urfehde

Regest-Nr. 15260

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4305 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 647⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Dietrich Marck, der den Ithel Meckbach tödlich verwundet hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will, falls er die Urfehde bricht, als meineidig und treulos gelten. Er setzt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder für jeden Fall 50 fl. zahlen sollen.
Siegel des Rates Hans Seitz.

Wortlaut der Datierung

1545 dienstags nach Elisabeth (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Marck, Dietrich

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Seitz, Hans

Weitere Personen

Meckbach, Ithel

Sachbegriffe

Morde · Gefangene, Freilassen von · Räte · Bürgen · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15260 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15260> (Stand: 30.05.2026)