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Regesten der Landgrafen von Hessen

ca. 1500

Landgraf Wilhelm II. verspricht, die in Massenheim vergebenen Afterlehen zu respektieren

Regest-Nr. 15127

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2860 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 15⟩.
Stückbeschreibung: Pergament, stockig, Schrift schadhaft, aufgezogen; Urkunde nie ausgefertigt.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 198, Nr. 35.
Regest
Landgraf Wilhelm von Hessen verspricht, in dem von seinem verstorbenen Vetter Landgraf Wilhelm von Hessen von Gottfried von Eppstein gekauften fuldischen Lehen Massenheim, die ihm Abt Johann von Fulda verliehen habe, die dortigen Afterlehen denen zu belassen, die sie inne haben.
Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Fulda, Fürstäbte, Johann II. Graf von Henneberg-Schleusingen · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez

Weitere Orte

Massenheim (Gem. Hochheim a.M.) · Fulda, Äbte

Sachbegriffe

Afterlehen · Lehen, Weitergabe von · Lehen, Kauf von · Äbte · Vettern

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15127 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15127> (Stand: 02.07.2026)