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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 Oktober 11

Hen von Widdersheim schwört Landgraf Wilhelm Urfehde

Regest-Nr. 15075

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2368 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 579⟩.
Stückbeschreibung: Papier, faltenbrüchig, löchrig (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 196, Nr. 59.
Regest
Hen von Widdersheim, der wegen zu Stornfels begangener Frevel in Marburg im Gefängnis des Landgrafen Wilhelm von Hessen war und daraus freigelassen wurde, schwört Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen und künftig seine Streitigkeiten vor den dafür zuständigen Gerichten auszutragen.
Siegel des Gottschalk von Liederbach.

Wortlaut der Datierung

1494 am sambstage nach Dionysii (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Widdersheim, Hen von

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Siegler

Liederbach, Gottschalk [I.] von

Weitere Orte

Stornfels (Gem. Nidda) · Marburg, Gefängnis

Sachbegriffe

Gefangene, Freilassen von · Frevel · Streitigkeiten, Austrag vor Gericht · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15075 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15075> (Stand: 04.05.2026)