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Regesten der Landgrafen von Hessen
1488 April 4
Hennchen Tietzel schwört Landgraf Wilhelm I. Urfehde
Regest-Nr. 14992
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2194 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 322〉. Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel ist aufgedrückt (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 23. - Regest
- Henchen Tietzel, der um etlicher Worte willen im Gefängnis in Kassel war und freigelassen wurde, schwört dem Landgrafen Wilhelm I. von Hessen und dessen Land und Leuten Urfehde. Er verspricht, künftig seine Streitigkeiten vor hessischen Gerichten auszutragen, entsagt der Stelle eines Stockmeisters und setzt Bürgen.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
1488 uff den heilige Kare fritagk (lt. Fintbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Gerichte, landgräfliche · Streitigkeiten, gerichtlicher Austrag von · Bürgen · Stockmeister · Ämter, Aufgabe von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14992 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14992> (Stand: 30.05.2026)

