Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1536 Juli 7

Die Stände erkennen die festgelegten Landsteuern an

Regest-Nr. 13854

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1656 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 79, Nr. 111⟩.
Stückbeschreibung: Membran und Schrift stark beschädigt (lt. Findbuch).
Siegel: Die Siegel fehlen (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 5, S. 78.
Regest
Homberg. - Die Abgesandten der Ritterschaft und der Städte erklären, daß sie die auf dem Landtag in Homberg beschlossene Landsteuer für den Landgrafen Philipp von Hessen anerkennen und diese nicht verändern wollen, es sei denn es geschehe mit Wissen und Willen des Landgrafen.

Wortlaut der Datierung

Homberg Freitag nach Visitationis Mariae 1536 (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Homberg/Efze

Aussteller

Landstände

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Landstände

Sachbegriffe

Landstände · Landsteuern · Ritter · Städte · Gesandte · Steuern

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13854 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13854> (Stand: 14.05.2026)