Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1536 Juli 7

Die Stände erkennen die festgelegten Landsteuern an

Regest-Nr. 13854

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1656 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 79, Nr. 111⟩.
Document Description: Membran und Schrift stark beschädigt (lt. Findbuch).
Seal: Die Siegel fehlen (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 5, S. 78.
Regestum
Homberg. - Die Abgesandten der Ritterschaft und der Städte erklären, daß sie die auf dem Landtag in Homberg beschlossene Landsteuer für den Landgrafen Philipp von Hessen anerkennen und diese nicht verändern wollen, es sei denn es geschehe mit Wissen und Willen des Landgrafen.

Datum Wording

Homberg Freitag nach Visitationis Mariae 1536 (lt. Findbuch).

References

Place of Issue

Homberg/Efze

Granter

Landstände

Recipient

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Name of Seal's Owner

Landstände

Keywords

Landstände · Landsteuern · Ritter · Städte · Gesandte · Steuern

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv 5

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 13854 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/13854> (Stand: 15.05.2026)