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Regesten der Landgrafen von Hessen
1492 November 25
Pfalzgraf Philipp verpflichtet sich zu einer Strafe, falls seine Tochter Landgraf Wilhelm III. nicht heiraten will
Regest-Nr. 12553
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1786 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 84, Nr. 80〉. Stückbeschreibung: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel fehlt (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 5, S. 230. - Regest
- Lorsch. - Pfalzgraf Philipp bei Rhein verpflichtet sich, für den Fall, daß seine Tochter Elisabeth, wenn sie zu ihren mannbaren Jahren gekommen sei, den Landgrafen Wilhelm III. von Hessen nicht heiraten wolle, diesem eine Summe von 32000 Gulden als Pene zu bezahlen.
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Wortlaut der Datierung
d.d. Lorsch auf St. Katharinentag 1492 (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Kurfürsten · Pfalzgrafen · Vertragsstrafen · Eheverhandlungen · Töchter · Ehen, Zustimmung der Braut · Verlobungen, von Kindern · Ehepolitik, Hessische
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 5
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12553 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12553> (Stand: 06.05.2026)

