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Regesten der Landgrafen von Hessen

1356 Juni 18

Ausnahme der Landgrafen aus Bürgeraufnahme eines Ritters zu Wetzlar

Regest-Nr. 1227

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Pergament Stadtarchiv Wetzlar, Nr. 276. Johanns Siegel, beschädigt, an Pressel. Die Siegel der als Mitsiegler genannten Grafen Heinrich von Nassau (-Dillenburg) und Johann von Nassau Merenberg fehlen.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1 Nr. 619. S. 145.
Regest
Ritter Johann von Falkenberg genannt Gru^ezing wird Bürger der Stadt Wetzlar und gelobt ihr Treue und Gehorsam außer gegen den jeweiligen Erzbischof von Mainz und den Landgrafen von Hessen. D. sabbato infra octavas festi penthecostes 1356.
Nachweise

Weitere Personen

Falkenberg, Johann [II.] von · Mainz, Erzbischöfe · Hessen, Landgrafen

Weitere Orte

Wetzlar, Bürger

Sachbegriffe

Bürger · Ritter · Eide · Bürger, Aufnahme als · Städte · Erzbischöfe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Reg. Erzb. Mainz

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1227 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1227> (Stand: 15.05.2026)