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Regesten der Landgrafen von Hessen
1354 Mai 27
Quittung der Brüder Johann und Brosius von Hundelshausen
Regest-Nr. 1190
- Überlieferung
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Ausfertigung: Pergament mit abhängendem Siegel, das im Schild eine fünfblättrige Blüte zeigt. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Johannis et Brosius fratres (!) de Hunoldishusen quitacio. - Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 16, S. 71/73 - Regest
- Konrad, Johann und Brosius von Hunoldshausen, Brüder, quittieren dem Landgraf Heinrich [II.] von Hessen über den Ersatz des Schadens, den Konrad in seinem Dienste erlitten hat.
Siegel Konrads, das Johann und Brosius mitgebrauchen. - 1354 des nehisten dinstages vor Phingstin. - Nachweise
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Weitere Personen
Hundelshausen, Konrad von · Hundelshausen, Johann von · Hundelshausen, Brosius von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Sachbegriffe
Quittungen · Siegelbilder · Schäden · Dienste · Brüder · Verwandte · Schadensersatzleistungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1190 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1190> (Stand: 14.05.2026)

