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Regesten der Landgrafen von Hessen

1370 November 19

Landgraf Heinrich bestätigt die Verpfändung einer Fruchtgülte an Germerode

Regest-Nr. 11888

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Schmincke, Germerode, S. 89 Nr. 225, mit Datum 1370 November 17
Regest
1370 an sente Elsebede tage. Landgraf Heinrich von Hessen bekennt, daß mit seinem Willen Hermann von Drivorte dem Kloster Germerode verpfändet hat 12 Malter Fruchtgülte aus seinem Vorwerk zu Wydinhusin, das er löste von seinet (des Landgrafen) wegen von den von Volkirshusen für 12 Mark.
Löste er die Gülte nicht, so lange er Bilstein inne habe, so solle die Lösung dem Landgrafen zustehen.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Treffurt, Hermann [II.] von · Völkershausen, die von

Weitere Orte

Germerode, Kloster · Weidenhausen, Vorwerk · Weidenhausen, Fruchtgülte · Bilstein

Sachbegriffe

Klöster · Pfandschaften · Fruchtgülten · Abgaben, Getreide · Vorwerke · Pfänder, Auslösungsrechte an · Rückkaufrechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Schmincke, Germerode

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11888 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11888> (Stand: 04.05.2026)