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Regesten der Landgrafen von Hessen

1350 Mai 22

Verpflichtung zur Befreiung des Dieners Reinhard von Haun aus dem Gefängnis

Regest-Nr. 1125

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 81, Bl. 43.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 81, S. 94.
Regest
Landgraf Heinrich [II. von Hessen] und sein Sohn Otto verpflichten sich, ihren Diener Reinhard von Haun seines Gefängnisses zu entledigen. Entziehen sich die, die Reinhard gefangen haben, dem, werden die Landgrafen ihre Schlösser Hermann von Treffurt und Reinhards Freunden öffnen und sie solange unterstützen, bis Reinhard wieder frei ist. - Siegel beider Aussteller - 1350 des nehisten sunnabindes nach deme heiligen Phingist tage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Haune, Reinhard [I.] von · Treffurt, Hermann [II.] von

Sachbegriffe

Gefängnisse · Gefangene · Burgen · Öffnungsrechte · Diener, landgräfliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1125 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1125> (Stand: 09.05.2026)