Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1350 Mai 22

Verpflichtung zur Befreiung des Dieners Reinhard von Haun aus dem Gefängnis

Regest-Nr. 1125

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 81, Bl. 43.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 81, S. 94.
Regestum
Landgraf Heinrich [II. von Hessen] und sein Sohn Otto verpflichten sich, ihren Diener Reinhard von Haun seines Gefängnisses zu entledigen. Entziehen sich die, die Reinhard gefangen haben, dem, werden die Landgrafen ihre Schlösser Hermann von Treffurt und Reinhards Freunden öffnen und sie solange unterstützen, bis Reinhard wieder frei ist. - Siegel beider Aussteller - 1350 des nehisten sunnabindes nach deme heiligen Phingist tage.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Haune, Reinhard [I.] von · Treffurt, Hermann [II.] von

Keywords

Gefängnisse · Gefangene · Burgen · Öffnungsrechte · Diener, landgräfliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1125 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1125> (Stand: 09.05.2026)