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Regesta of the Landgraves of Hesse
1350 Mai 22
Verpflichtung zur Befreiung des Dieners Reinhard von Haun aus dem Gefängnis
Regest-Nr. 1125
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 81, Bl. 43. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 81, S. 94. - Regestum
- Landgraf Heinrich [II. von Hessen] und sein Sohn Otto verpflichten sich, ihren Diener Reinhard von Haun seines Gefängnisses zu entledigen. Entziehen sich die, die Reinhard gefangen haben, dem, werden die Landgrafen ihre Schlösser Hermann von Treffurt und Reinhards Freunden öffnen und sie solange unterstützen, bis Reinhard wieder frei ist. - Siegel beider Aussteller - 1350 des nehisten sunnabindes nach deme heiligen Phingist tage.
- References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Haune, Reinhard [I.] von · Treffurt, Hermann [II.] von
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Keywords
Gefängnisse · Gefangene · Burgen · Öffnungsrechte · Diener, landgräfliche
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1125 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1125> (Stand: 09.05.2026)

