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Regesten der Landgrafen von Hessen

1350 Mai 22

Erlaubnis zur Verpfändung der Burg Spangenberg in Notfällen

Regest-Nr. 1122

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 78, Bl. 42v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 78, S. 93.
Regest
Landgraf Heinrich [II. von Hessen] und sein Sohn Otto willigen ein, daß Hermann von Treffurt, wenn er aus zwingender Not seines Geldes bedarf, das Haus Spangenberg verpfänden kann, jedoch nicht an den Bischof von Mainz, den Abt von Fulda, den Markgrafen von Mainz [! ] und den Herzog von Braunschweig. - Siegel beider Aussteller - 1350 des sunnabindes noch dem Phingisttage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Treffurt, Hermann [II.] von · Mainz, Erzbischöfe · Fulda, Fürstäbte · Meißen, Markgrafen · Braunschweig, Herzöge

Weitere Orte

Spangenberg, Burg

Sachbegriffe

Not, zwingende · Geldbedarf · Verpfändungen · Ritter · Äbte · Burgen · Häuser, feste

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1122 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1122> (Stand: 08.05.2026)