Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1348

Landgraf Heinrich II. bestätigt Haina das Besitzrecht an einer Kemenate

Regest-Nr. 10814

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Best. 22a 1, Pak. 1, Bl. 15v-43v. Papier, Folioband, angelegt 1527; Franz, Kloster Haina 2, 2, S. 27, 1527 Pos. D 63.
Regest
Landgraf Heinrich II. und sein Sohn Otto bestätigen, daß das Kloster Haina die steinerne Kemenate, die sie im Hessenstein bauen ließen, auch im Falle eines Rückkaufs erbliche behalten werden.
Originaltext
[Regest von 1527]:
Noch ein briff von bemelten beyden lantgraven uber die stein kemmenaten, so die von Heine gebaut haben, daß sie die mogen erplich behalten nach der ablosung. A. 1348.

Sprache des Originaltextes

deutsch

Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz

Weitere Orte

Haina, Kloster · Hessenstein, Burg · Hessenstein, steinerne Kemenate

Sachbegriffe

Söhne · Klöster · Kemenaten, steinerne · Häuser, aus Stein · Burgen · Rückkaufrechte

Textgrundlage

Regest

SH

Stückangaben

Franz, UB Haina 2.2

Original

Franz, UB Haina 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10814 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10814> (Stand: 08.05.2026)