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Regesten der Landgrafen von Hessen

1508

Göttingen verschreibt Haina einen jährlichen Zins

Regest-Nr. 10805

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Best. 22a 1, Pak. 1, Bl. 15v-43v. Papier, Folioband, angelegt 1527; Franz, Kloster Haina 2, 2, S. 23, 1527 Pos. B 7.
Regest
Die Stadt Göttingen verschreibt dem Kloster Haina einen jährlichen Zins von 20 Goldgulden.
Originaltext
[Regest von 1527]:
40 fl. golt jerlicher pencion verschriben den von Heine von der stat Gottingen wegen 1000 goltfl. Heuptgeldes uf einen widderkauf. A. d. 1508.

Sprache des Originaltextes

deutsch

Nachweise

Weitere Orte

Haina, Kloster · Göttingen, Stadt

Sachbegriffe

Verschreibungen · Zinsen, jährliche · Pensionen · Währungen, Goldgulden · Rückkaufrechte

Textgrundlage

Regest

SH

Stückangaben

Franz, UB Haina 2.2

Original

Franz, UB Haina 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10805 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10805> (Stand: 07.05.2026)