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Regesten der Landgrafen von Hessen
1508
Göttingen verschreibt Haina einen jährlichen Zins
Regest-Nr. 10805
- Überlieferung
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Regesten: Staatsarchiv Marburg, Best. 22a 1, Pak. 1, Bl. 15v-43v. Papier, Folioband, angelegt 1527; Franz, Kloster Haina 2, 2, S. 23, 1527 Pos. B 7. - Regest
- Die Stadt Göttingen verschreibt dem Kloster Haina einen jährlichen Zins von 20 Goldgulden.
- Originaltext
- [Regest von 1527]:
40 fl. golt jerlicher pencion verschriben den von Heine von der stat Gottingen wegen 1000 goltfl. Heuptgeldes uf einen widderkauf. A. d. 1508. -
Sprache des Originaltextes
deutsch
- Nachweise
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Verschreibungen · Zinsen, jährliche · Pensionen · Währungen, Goldgulden · Rückkaufrechte
- Textgrundlage
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Regest
SH
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Stückangaben
Franz, UB Haina 2.2
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Original
Franz, UB Haina 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10805 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10805> (Stand: 07.05.2026)

