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Regesten der Landgrafen von Hessen
1345 Juli 9
Das Kloster Witzenhausen bestätigt das Einlösungsrecht des Landgrafen
Regest-Nr. 10769
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium s.v. Blickershausen. Pergament, durch Moder beschädigt, aufgezogen, früher im Ziegenhainer Samtarchiv, Siegel abgefallen. Regesten: Huyskens, Klöster an der Werra, S. 584 Nr. 1461. - Regest
- Prior und Konvent des Ordens s. Wilhelmi zu Wyczenhusin bekunden, daß sie den von den Gebrüdern Conradus und Bertoldus de Ho^exaria gekauften Zehnten zu Blikershusin ihren Herren, dem Landgrafen Heynricus des Hessenlandes, oder dessen Erben zurückgeben müssen, sobald dieser ihnen 80 Mark reines Silber oder 4 Pfund 4 Schilling Heller für jede Mark bezahlen würde.
Siegler: Die Aussteller mit dem Priorats- und Konventssiegel.
Datum: In crastino sanctorum Kyliani et sociorum suorum m..
Vergleiche [1344 Januar 18, Huyskens, UB Klöster an der Werra] Nr. 1460. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Ho^exeria, Konrad von · Ho^exeria, Bertold von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Priore · Konvente · Mönche, Wilhelmiter · Wilhelmiter · Brüder · Verwandte · Zehnte, Verkauf von · Rückkaufrechte · Pfänder, Ablösen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Huyskens, UB Klöster an der Werra
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10769 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10769> (Stand: 08.05.2026)

