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Regesten der Landgrafen von Hessen

(um 1489)

Erhöhung der Pfandsumme auf dem Zehnt zu Leihgestern

Regest-Nr. 10520

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Notiz: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Leihgestern, Samtarchiv Ziegenhain, Provenienz Hessen. Pergament, starke Moderschäden.
Regesten: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 410 Anm. zu Nr. 599.
Regest
Nota: der Zehnt zu Leihgestern (Leitgesternn) ist für 2000 Gulden dem Antoniuskloster zu Grünberg (Grun-) nach Wortlaut einer Verschreibung von 1489 versetzt. Die erste Urkunde, gegeben durch den verstorbenen Landgrafen Hermann, trägt das Datum 1489 (richtig 1486). Die Summe hat sich um 600 Gulden vergrößert.
Nachweise

Weitere Personen

Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen

Weitere Orte

Grünberg, Antoniter

Sachbegriffe

Zehnte · Antoniter · Verschreibungen, Erhöhen von · Mönche, Antoniter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Klosterarchive 7

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10520 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10520> (Stand: 08.05.2026)