Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1488 April 12

Einigung der Ulner von Dieburg u.a. über landgräfliches Lehen

Regest-Nr. 10125

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159, U 86, Pergament, von 5 anhängenden Siegeln Nr. 2 und Nr. 3 abgefallen.
Regesten: Battenberg, Dalberger Urkunden ? S, 87, Nr. 1951.
Regest
Die Gebrüder Hartmann, Gerhard und Ulrich Ulner von Dieburg bekunden, dass sie für ihr väterliches, mütterliches und sonstiges Erbe einen Vergleich abgeschlossen haben. Danach soll Gerhard von seinen Brüdern Haus und Hof mit allem Zubehör zu Herrnsheim, wie er es bisher hatte, das Baugut zu Weinsheim, Gut und Gülten zu Bissersheim bei Kirchheim zu ungehindertem Besitz haben. Ferner soll er den Zehnten zu Dornberg, der von der Grafschaft Katzenelnbogen und nun vom Landgrafen von Hessen zu Lehen gehe, erhalten ...
Nachweise

Weitere Personen

Ulner von Dieburg, Hartmann · Ulner von Dieburg, Gerhard · Ulner von Dieburg, Ulrich · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Herrnsheim · Weinsheim · Bissersheim · Kirchheim · Dornberg

Sachbegriffe

Erbvergleiche · Häuser · Höfe · Baugüter · Mzehnten · Lehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Dalberger Urkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10125 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10125> (Stand: 30.05.2026)