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Regesten der Landgrafen von Hessen

1481 April 9

Reaktion Heinrich III. auf Vorwürfe gegen einen hessischen Untertan

Regest-Nr. 10078

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Historisches Archiv der Stadt Köln. Mit Spuren des Schlußsiegels.
Regesten: Diemar, Hessen und Köln, S. 114 Nr. 332.
Regest
Marburg. - eingeleitet April 13. Landgraf Heinrich an Köln: Antwort (auf April 3) wegen des Trockenbückings (? Dhaibückings), den Jakob Bromme nach Köln gebracht; will mit dem Marburger Bürger Peter Kremer ernstlich reden; möchte nicht, daß durch die Seinigen die Ordnung Kölns mit untauglichem Gut übertreten würde; hofft aber, daß man die Seinigen ungehindert lassen wird, falls das Gut nicht strafbar erfunden wird.
montag n. judica, Marpurg
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Bromm, Jakob · Kremer, Peter, Bürger in Marburg

Weitere Orte

Marburg · Köln · Marburg, Bürger

Sachbegriffe

Handelsgüter, verdorbene · Handelsgüter, Trockenbücking · Bürger · Marktordnungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Diemar, Hessen und Köln

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10078 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10078> (Stand: 30.05.2026)