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Regesten der Landgrafen von Hessen

1362 Januar 13

Quittung des Ritters Otto von Stutternheim über Rückgabe eines Pfandes

Regest-Nr. 1292

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Pergament mit dem Siegel, das im Siegelfeld unter einem Stern einen Schild mit zwei abgekehrten geschweiften Flanken zeigt. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Littera quitacionis Ottonis de Stutirnheim. -Staatsarchiv Marburg, Quittungen.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 37, S. 85.
Regest
Otto von Stutternheim, Ritter, bekundet, daß er seinen Anteil an dem Pfande, das der Kaiser dem Landgrafen Heinrich und anderen Herren versetzt hatte, in Höhe von 205 Schock breiter Groschen vom Landgrafen wieder erhalten hat.
Siegel des Aussteller -1362 an dem achzcenden tage.
Nachweise

Weitere Personen

Stutternheim, Otto von, Ritter · Karl IV., Kaiser · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Sachbegriffe

Ritter · Siegelbilder · Pfandschaften · Groschen, breite · Schock, Groschen · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1292 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1292> (Stand: 13.05.2026)