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Regesten der Landgrafen von Hessen
1361 Mai 21
Quittung des Grafen Johann von Sayn d.J. über Burglehnsgelder
Regest-Nr. 1281
- Überlieferung
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Ausfertigung: Pergament Siegel ab. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Grebe Johan von Seyn. - Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Abt. Quittungen. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 33, S. 81. - Regest
- Graf Johann von Sayn d. J. quittiert Landgraf Heinrich [II.] von Hessen über sein für 2 Jahre rückständiges Burglehengeld in Höhe von 20 Mark.
Siegel des Ausstellers.
1361 sexta feria proxima ante festum Trinitatis. - Nachweise
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Weitere Personen
Sayn, Grafen, Johann III. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1281 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1281> (Stand: 21.05.2026)

