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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Eröffnung der Rheinbrücke zwischen Mainz und Wiesbaden, 30. Mai 1885

Nachdem seit 1661 eine Schiffsbrücke den Rhein zwischen Mainz und dem heutigen Wiesbadener Ortsteil Kastel überbrückt hatte, dekretierte Großherzog Ludwig IV. (1837–1892) am 9. April 1881 die „Errichtung einer stehenden Brücke“. Den diesbezüglich deutschlandweit ausgeschriebenen Wettbewerb gewann der Entwurf des Architekten Friedrich von Thiersch (1852–1921), der ab 1882 als Gemeinschaftsprojekt der Baufirmen Philipp Holzmann (1836–1904) (Frankfurt am Main) und Gebr. Benckiser (Pforzheim) ausgeführt wurde. Am 30. Mai 1885 fand in Anwesenheit der großherzoglichen Familie die feierliche Einweihung mit Setzung eines Schlusssteins statt.

Die Stahlkonstruktion aus fünf weiten Bögen, die auf vier massiven Sandsteinpfeilern ruhen, benötigte 3,5 Millionen Kilogramm Schmiedeeisen. Bauherr war das Großherzogtum Hessen, zu dem Mainz, Kastel und die Provinz Rheinhessen bis 1918 gehörten. Die Baukosten wurden über eine Staatsanleihe aufgebracht. Die benötigten 3,6 Millionen Goldmark sollten innerhalb von drei Jahren durch das für die Benutzung erhobene Brückengeld (Fußgänger: vier Pfennig, Fahrgast der Pferdebahn: fünf Pfennig, Schwein, Ziege: ein Pfennig, Schüler: frei) refinanziert werden. Diese Gebühr wurde durch die auf der Brücke stationierten Zollbeamten tatsächlich 27 Jahre lang bis 1912 erhoben.

Die 1945 gesprengte Straßenbrücke wurde 1950 wiederaufgebaut und erhielt den Namen „Theodor-Heuss-Brücke“.
(UH)

Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Eröffnung der Rheinbrücke zwischen Mainz und Wiesbaden, 30. Mai 1885“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6725> (Stand: 13.8.2024)
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