Das Klostergesetz vom 31.05.1875 ist Teil des Kulturkampfes im Deutschen Reich, hat aber nur in den Preußischen Gebieten Gültigkeit. Auf der Grundlage des Gesetzes werden alle Orden (bis auf die Krankenpflegeorden) auf preußischem Gebiet geschlossen, die Insassen ausgewiesen. Die verbliebenen Orden stehen unter der Aufsicht des Staates und dürfen keine neuen Mitglieder aufnehmen; für die Schulen, Kindergärten, Waisenhäuser und weitere Bildungseinrichtungen kann ein Aufschub von bis zu vier Jahren beantragt werden.
Damit bleiben die Klöster der Vinzentinerinnen, Dernbacher Schwestern und der Barmherzigen Brüder bestehen, sie verlieren aber ihre Kindergärten und schulischen Einrichtungen. Viele Orden verlagern ihre Wirkungsstätte ins benachbarte Ausland, gehen nach England oder in die USA. Die Schwestern betreuen weiterhin Ambulanzen, Pflegeheime und Krankenhäuser. Ab 1882 werden die staatlichen Maßnahmen gelockert. 1887 werden fast alle staatlichen Einschränkungen mit dem sog. Friedensgesetz aufgehoben. Viele Ordensniederlassungen entstehen neu, übernehmen Kindergärten, Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen.
» siehe auch Alexianer/Alexianerinnen; Arme Dienstmägde Jesu Christi (Dernbacher Schwestern); Kindergarten; Kulturkampf; Vinzentinerinnen;