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Regesta of the Landgraves of Hesse
1350 Mai 22
Schirmvertrag mit Hermann von Treffurt
Regest-Nr. 1123
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 79, Bl. 43. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 79, S. 93. - Regestum
- Landgraf Heinrich [II. von Hessen] und sein Sohn Otto verpflichten sich, Hermann von Treffurt rechtlich zu verantworten und zu beschirmen. Tun sie es nicht, sind sie ihm schadensersatzpflichtig. - Siegel beider Aussteller - 1350 des nehistin sunnabindes nach dem heylgen Phingistage.
- References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Treffurt, Hermann [II.] von
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Keywords
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1123 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1123> (Stand: 08.05.2026)

