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Regesta of the Landgraves of Hesse
1350 Mai 22
Erlaubnis zur Verpfändung der Burg Spangenberg in Notfällen
Regest-Nr. 1122
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 78, Bl. 42v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 78, S. 93. - Regestum
- Landgraf Heinrich [II. von Hessen] und sein Sohn Otto willigen ein, daß Hermann von Treffurt, wenn er aus zwingender Not seines Geldes bedarf, das Haus Spangenberg verpfänden kann, jedoch nicht an den Bischof von Mainz, den Abt von Fulda, den Markgrafen von Mainz [! ] und den Herzog von Braunschweig. - Siegel beider Aussteller - 1350 des sunnabindes noch dem Phingisttage.
- References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Treffurt, Hermann [II.] von · Mainz, Erzbischöfe · Fulda, Fürstäbte · Meißen, Markgrafen · Braunschweig, Herzöge
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Other Places
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Keywords
Not, zwingende · Geldbedarf · Verpfändungen · Ritter · Äbte · Burgen · Häuser, feste
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1122 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1122> (Stand: 08.05.2026)

