Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1350 Mai 22

Schirmvertrag mit Hermann von Treffurt

Regest-Nr. 1123

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 79, Bl. 43.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 79, S. 93.
Regest
Landgraf Heinrich [II. von Hessen] und sein Sohn Otto verpflichten sich, Hermann von Treffurt rechtlich zu verantworten und zu beschirmen. Tun sie es nicht, sind sie ihm schadensersatzpflichtig. - Siegel beider Aussteller - 1350 des nehistin sunnabindes nach dem heylgen Phingistage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Treffurt, Hermann [II.] von

Sachbegriffe

Schutz und Schirm · Schadensersatzleistungen · Ritter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1123 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1123> (Stand: 08.05.2026)