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Regesten der Landgrafen von Hessen
1310 September 22
Papst gestattet dem Bischof von Münster Geld zu kontrahieren
Regest-Nr. 571
- Überlieferung
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Drucke: Westfälisches Urkundenbuch 8, Nr. 564. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 193 Anm. zu Nr. 534. - Regest
- Der Papst gestattet Ludwig [von Hessen], eine Summe bis zu 2500 Mark zu kontrahieren.
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 571 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/571> (Stand: 08.05.2026)

